ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VD Del Buono Immobilien
Karl-Boos-Straße 3 , 65195 Wiesbaden
1.1 Die Agentur für Immobilien Del Buono Vincenzo
- nachfolgend Makler genannt - erhält für den Nachweis und / oder die Vermittlung
von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision inkl. der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):
§ 1 Provisionsanspruch
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,00 % zzgl. MwSt. des Kaufpreises.
b) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 3,00 % zzgl. MwSt. des Kaufpreises.
c) bei Vermietung von Wohnungen,Häuser und Gewerbeobjekte 2,00 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom
Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot
nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§ 2 Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter § 1 dieses
Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss
eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder
sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein
anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss
eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom
Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz,
mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind
ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt,
die Objektnachweise und- informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers,
die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der
Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen,
an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab
so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision
zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens
aber innerhalb 3 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des
Maklers.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls
er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht
wahrnehmen möchte.
§ 7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss
eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§ 8 Haftung
8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fährlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
haftet der Makler in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadenersatz
neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch
wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
9.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu
vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt § 9.1 selbst.
9.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächste
komm und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider Läuft.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig,
ausschließlich der Sitz des Maklers.
(VD Del Buono Immobilien Wiesbaden)