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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

     VD Del Buono Immobilien

     Karl-Boos-Straße 3 , 65195 Wiesbaden

 

      1.1 Die Agentur für Immobilien Del Buono Vincenzo

      - nachfolgend Makler genannt - erhält für den Nachweis und / oder die Vermittlung

      von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision inkl. der jeweils gültigen

      gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):

 

     § 1 Provisionsanspruch


      a)  bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,00 % zzgl. MwSt. des Kaufpreises.
      b)  bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 3,00 % zzgl. MwSt. des Kaufpreises.

      c)  bei Vermietung von Wohnungen,Häuser und Gewerbeobjekte 2,00 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.

     

      1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom

      Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot

      nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

 

     § 2 Fälligkeit der Provision


      2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter § 1 dieses

      Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss

      eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.


      2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder

      sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein

      anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss

      eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).


      2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom

      Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz,

      mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,

      dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

     § 3 Doppeltätigkeit

      
      Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

 

     § 4 Weitergabeverbot

      
      Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind

      ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt,

      die Objektnachweise und- informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers,

      die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der

 

      Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, 

      an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab

      so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision  

      zuzüglich  Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

     § 5 Kenntnis von Angeboten 


      Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens

      aber innerhalb 3 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.

      Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des

      Maklers.

 

     § 6 Informationspflicht


      Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls

      er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht

      wahrnehmen möchte.

 

     § 7 Abschluss des Hauptvertrages


      Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss

      eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

 

     § 8 Haftung


      8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fährlässigkeit nach den 

      gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.

      Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des

      Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

      Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der

      Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher

      Vertragspflichten ist jedoch auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden 

      begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

      Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern 

      haftet der Makler in demselben Umfang.


      8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadenersatz

      neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch

      wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich

      der Haftung  wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

     § 9  Schriftformerfordernis, Vertragsänderung


       9.1  Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu

       vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt § 9.1 selbst.

       9.2  Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.


     § 10 Salvatorische Klausel


       Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die 

       Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,

       wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.

       Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung   

       ersetzt  werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächste

       komm und  die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider Läuft.


      § 11 Gerichtsstand

 

       Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig,

       ausschließlich der Sitz des Maklers.

       (VD Del Buono Immobilien Wiesbaden)

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